Gemeinschaftspraxis
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IGEL-Leistungen

Nicht alle in der kassenärztlichen Praxis erbrachten Leistungen sind auch durch die  Krankenkassen bezahlte Leistungen.  

Bevor eine neue Behandlungsmethode oder Untersuchungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird,  muß dies durch den Bundesausschuß der Krankenkassen und Kassenärzte beschlossen werden.  

Für eine Zulassung muss erst ein wissenschaftlicher Nachweis erbracht werden.  

Manche Therapien haben zwar für den Einzelnen eine gute oder gar sehr gute Wirkung (z.B. Akupunktur, Misteltherapie, Eigenblutbehandlung). Jedoch wurde für eine grössere Anzahl an Patienten bislang kein eindeutiger Wirkungsnachweis erbracht.  

Selbstverständlich wollen wir Ihnen diese Therapien oder diagnostischen Möglichkeiten nicht vorenthalten. Sie müssen die anfallenden Kosten jedoch selbst tragen.

Es ist für die Durchführung von IGEL-Leistungen wichtig zu wissen, dass wir nach der sogenannten Gebührenordnung für Ärzte abrechnen müssen und dass wir einen Vertrag über den genauen Umfang und der Kosten der IGEL-Leistung schließen müssen.


Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer. Diese Formalitäten werden an der Anmeldung erledigt.

 


Download Flyer: IGEL-Leistungen